Page 98 - Älter werden im Landkreis Biberach
P. 98

SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN


            TIPP
            Leistungen (ambulanter Bereich) monatlich in Euro
            LEISTUNGEN                       PFLEGEGRADE
                                             1      2      3      4      5

           Pflegegeld                        ab 01.01.24               332      573      765      947
                                                         ab 01.01.25
                                                                             voraussichtlich,
                                                                             4,5 % mehr                       347       598       798       989
           Entlastungsbetrag                          125      125     125     125     125
           Pflegesachleistung          ab 01.01.24               761   1.432   1.778   2.200
  8        (bei Betreuung durch Pflegedienst)  ab 01.01.25                      795   1.496   1.858   2.299
                                                         voraussichtlich
           Tages-/Nachtpflege                                     689  1.298   1.612   1.995
           Zuschlag pro Person in einer Wohngruppe:         214      214      214      214      214

            WEITERE LEISTUNGEN             ZEITRAUM                     EURO

            Verhinderungspflege*           Jährlich bis zu 8 Wochen   1.612
            ab Pflegegrad 2
            (Mittel der Kurzzeitpflege können i. H. v. 806
            Euro auf die Verhinderungspflege erhöht werden)
            Kurzzeitpflege*                jährlich bis zu 8 Wochen   1.774
            Der Betrag der Verhinderungspflege kann in
            vollem Umfang für die Kurzzeitpflege genutzt
            werden.
            Pflegehilfsmittel              monatlich                     40
            (zum Verbrauch; z.B. Einmalhandschuhe,
            Desinfektionsmittel) Belege sind vorzulegen!
            Zuschuss für Wohnumfeld       Einmalig (Mehrmals, nur wenn   4.000
            verbessernde Maßnahmen        weitere Umbauten z.B. wegen
                                          Verschlechterung des Gesund-
            (Achtung nicht ohne Zusage der Kasse
            beginnen!)                    heitszustandes notwendig sind)
            Wenn mehrere Betroffene in einer   2.500 je Person      16.000
            Wohngruppe zusammenleben

            Technische Hilfen             Nach Bedarf, Eigenanteil   4.000
            (Roll-, Toilettenstuhl, Badewannenlifter)  max. 25 Euro


           Hinweis: Ab 01.01.25 Erhöhung aller Leistungen der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent.
           *Ab 1.7.2025 Zusammenfassung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsa-
           men Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, der flexibel genutzt werden kann. Junge Pflegebedürftige unter 25
           können das zusammengefasste Budget bereits ab 2024 nutzen.
   98
   93   94   95   96   97   98   99   100   101   102   103