Page 98 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
TIPP
Leistungen (ambulanter Bereich) monatlich in Euro
LEISTUNGEN PFLEGEGRADE
1 2 3 4 5
Pflegegeld ab 01.01.24 332 573 765 947
ab 01.01.25
voraussichtlich,
4,5 % mehr 347 598 798 989
Entlastungsbetrag 125 125 125 125 125
Pflegesachleistung ab 01.01.24 761 1.432 1.778 2.200
8 (bei Betreuung durch Pflegedienst) ab 01.01.25 795 1.496 1.858 2.299
voraussichtlich
Tages-/Nachtpflege 689 1.298 1.612 1.995
Zuschlag pro Person in einer Wohngruppe: 214 214 214 214 214
WEITERE LEISTUNGEN ZEITRAUM EURO
Verhinderungspflege* Jährlich bis zu 8 Wochen 1.612
ab Pflegegrad 2
(Mittel der Kurzzeitpflege können i. H. v. 806
Euro auf die Verhinderungspflege erhöht werden)
Kurzzeitpflege* jährlich bis zu 8 Wochen 1.774
Der Betrag der Verhinderungspflege kann in
vollem Umfang für die Kurzzeitpflege genutzt
werden.
Pflegehilfsmittel monatlich 40
(zum Verbrauch; z.B. Einmalhandschuhe,
Desinfektionsmittel) Belege sind vorzulegen!
Zuschuss für Wohnumfeld Einmalig (Mehrmals, nur wenn 4.000
verbessernde Maßnahmen weitere Umbauten z.B. wegen
Verschlechterung des Gesund-
(Achtung nicht ohne Zusage der Kasse
beginnen!) heitszustandes notwendig sind)
Wenn mehrere Betroffene in einer 2.500 je Person 16.000
Wohngruppe zusammenleben
Technische Hilfen Nach Bedarf, Eigenanteil 4.000
(Roll-, Toilettenstuhl, Badewannenlifter) max. 25 Euro
Hinweis: Ab 01.01.25 Erhöhung aller Leistungen der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent.
*Ab 1.7.2025 Zusammenfassung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsa-
men Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, der flexibel genutzt werden kann. Junge Pflegebedürftige unter 25
können das zusammengefasste Budget bereits ab 2024 nutzen.
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