Page 97 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN

                                            8.9 Pflegeversicherung
           Stadt Laupheim
           Wohngeldstelle
             07392/704-274                  Die Pflegeversicherung
             www.laupheim.de                Ein Antrag auf Leistungen muss bei
                                            der jeweiligen Pflegekasse gestellt
                                            werden. Der  Medizinische Dienst
                                            (MD) prüft in der Regel innerhalb
          8.8 Krankenversicherung           von fünf Wochen den Hilfebedarf.
                                            Das Gutachten wird auf Wunsch
          Häusliche Betreuung / Kurzzeit-   mit dem Bescheid der Pflegekasse
          pflege statt Krankenhaus           zugeschickt und empfiehlt auf-
          Wer nicht dauernd, also länger als   grund des festgestellten Bedarfs
          sechs Monate pflegebedürftig ist,   den entsprechenden Pflegegrad.
          kann bei Krankheit kurzzeitig Pfle-  Der Hilfebedarf wird durch die Ver-
          ge oder hauswirtschaftliche Hilfe
                                            gabe von Punkten je nach Beein-
          benötigen. Wenn ein Arzt dies ver-  trächtigung aus folgenden sechs
          ordnet, weil dadurch ein Kranken-  Bereichen ermittelt:
          hausaufenthalt vermieden oder
          verkürzt wird, genehmigt die Kran-  1. Mobilität
          kenkasse bis zu vier Wochen         2. Kognitive und kommunikative
          „häusliche Krankenpflege“ nach §     Fähigkeiten
          37 – 39 SGB V. Meist übernimmt
                                              3. Verhaltensweisen und psy-
          ein Pflegedienst die Versorgung.
                                              chische Problemlagen               8
          Ist die Betreuung zu Hause nicht
          ausreichend sichergestellt, kann al-  4. Selbstversorgung
          ternativ eine Kurzzeit-Pflegeeinrich-
                                              5. Bewältigung von und selbst-
          tung genutzt werden.
                                              ständiger Umgang mit krank-

                                              heits- oder therapiebedingten
          Befreiung Arzneimittel
                                              Anforderungen und Belastungen
          Kranke Menschen, die viele Medi-
          kamente benötigen, können einen     6. Gestaltung des Alltagslebens
          Antrag auf Zuzahlungsbefreiung      und sozialer Kontakte
          stellen. Die jährliche Eigenbeteili-
                                             TIPP
          gung der Versicherten liegt bei
                                             Zur Vorbereitung auf die Begutach-
          zwei Prozent der Bruttoeinnahmen,
                                             tung empfiehlt der Pflegestützpunkt
          für chronisch kranke Menschen bei   ein Beratungsgespräch und stellt ein
          einem Prozent.                     Pflegeprotokoll zur Verfügung.
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