Page 97 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
8.9 Pflegeversicherung
Stadt Laupheim
Wohngeldstelle
07392/704-274 Die Pflegeversicherung
www.laupheim.de Ein Antrag auf Leistungen muss bei
der jeweiligen Pflegekasse gestellt
werden. Der Medizinische Dienst
(MD) prüft in der Regel innerhalb
8.8 Krankenversicherung von fünf Wochen den Hilfebedarf.
Das Gutachten wird auf Wunsch
Häusliche Betreuung / Kurzzeit- mit dem Bescheid der Pflegekasse
pflege statt Krankenhaus zugeschickt und empfiehlt auf-
Wer nicht dauernd, also länger als grund des festgestellten Bedarfs
sechs Monate pflegebedürftig ist, den entsprechenden Pflegegrad.
kann bei Krankheit kurzzeitig Pfle- Der Hilfebedarf wird durch die Ver-
ge oder hauswirtschaftliche Hilfe
gabe von Punkten je nach Beein-
benötigen. Wenn ein Arzt dies ver- trächtigung aus folgenden sechs
ordnet, weil dadurch ein Kranken- Bereichen ermittelt:
hausaufenthalt vermieden oder
verkürzt wird, genehmigt die Kran- 1. Mobilität
kenkasse bis zu vier Wochen 2. Kognitive und kommunikative
„häusliche Krankenpflege“ nach § Fähigkeiten
37 – 39 SGB V. Meist übernimmt
3. Verhaltensweisen und psy-
ein Pflegedienst die Versorgung.
chische Problemlagen 8
Ist die Betreuung zu Hause nicht
ausreichend sichergestellt, kann al- 4. Selbstversorgung
ternativ eine Kurzzeit-Pflegeeinrich-
5. Bewältigung von und selbst-
tung genutzt werden.
ständiger Umgang mit krank-
heits- oder therapiebedingten
Befreiung Arzneimittel
Anforderungen und Belastungen
Kranke Menschen, die viele Medi-
kamente benötigen, können einen 6. Gestaltung des Alltagslebens
Antrag auf Zuzahlungsbefreiung und sozialer Kontakte
stellen. Die jährliche Eigenbeteili-
TIPP
gung der Versicherten liegt bei
Zur Vorbereitung auf die Begutach-
zwei Prozent der Bruttoeinnahmen,
tung empfiehlt der Pflegestützpunkt
für chronisch kranke Menschen bei ein Beratungsgespräch und stellt ein
einem Prozent. Pflegeprotokoll zur Verfügung.
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