Page 95 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
8.2 Schwerbehinderung 8.3 Landesblindenhilfe
Menschen mit Behinderung sind Die Landesblindenhilfe wird unab-
Menschen, die körperliche, seeli- hängig vom Einkommen gewährt
sche, geistige oder Sinnesbeein- und kann von Vollblinden oder die-
trächtigungen für länger als sechs sen gleichgestellten Personen be-
Monate haben. Ein Antrag auf Fest- antragt werden.
stellung der Schwerbehindertenei- Voraussetzung ist ein augenfach-
genschaft wird beim Versorgungs- ärztlicher Nachweis über die Blind-
amt gestellt. Dieses erteilt nach heit oder eine entsprechend einge-
Prüfung einen Bescheid, in dem schränkte Sehfähigkeit.
der Grad der Behinderung (GdB),
Landratsamt Biberach
das Vorliegen von gesundheitlichen Kreissozialamt
Merkmalen (Merkzeichen) und der
07351/52-6342 oder -6257
Wortlaut der Funktionsbeeinträch-
kreissozialamt@biberach.de
tigungen angegeben wird. Bei ei-
nem GdB von 50 oder mehr wird
ein Schwerbehindertenausweis 8.4 Kriegsopferfürsorge
ausgestellt.
Landratsamt Biberach Anerkennung eines Versorgungs-
Versorgungsamt anspruches nach dem BVG.
07351/52-7225 8
Landratsamt Biberach
versorgungsamt@biberach.de Versorgungsamt
07351/52-7225
versorgungsamt@biberach.de
TIPP
Anträge auf Feststellung der Schwer-
behinderung können auf www.ser-
vice-bw.de online gestellt werden. 8.5 Wohnberechtigungs-
schein
www.service-bw.de
Für den Einzug in eine mit öffentli-
chen Mitteln geförderte Wohnung
wird ein Wohnberechtigungsschein
benötigt. Bitte wenden Sie sich an
Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
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