Page 100 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN

           chentagen aktiviert, betreut und ge-  Leistungen für Pflegepersonen
           pflegt.                              qualifizierte Pflegeberatung, auf
                                               Wunsch in der Häuslichkeit des
           Der monatliche Entlastungsbetrag    Betroffenen
           in Höhe von 131 Euro kann für den   Pflegekurse: Auf Wunsch wird
           nicht pflegebedingten Aufwand bei    die Schulung in der häuslichen
           Tages- oder Kurzzeitpflege oder für
                                               Umgebung durchgeführt
           Angebote zur Unterstützung im All-
                                               Zahlung von 50 Prozent des Pfle-
           tag verwendet werden. Seit Dezem-
                                               gegeldes bei Kurzzeit- und Ver-
           ber 2024 ist es in Baden-Württem-
  8        berg zudem möglich, diesen Betrag   hinderungspflege
           für ehrenamtlich engagierte Einzel-  Rentenbeiträge für Pflegeperso-
           helferinnen und Einzelhelfer einzu-  nen, wenn wenigstens zehn
           setzen, die im häuslichen Umfeld    Stunden pro Woche Pflegeauf-
           Unterstützung leisten.              wand besteht. Die Pflegeperson
                                               darf höchstens 30 Stunden pro
              sozialministerium.baden-         Woche erwerbstätig sein. Nur
              wuerttemberg.de
                                               möglich bei Pflegegrad 2-5. Auf
          TIPP                                 Antrag werden auch Beiträge zur
          Entlastungsbetrag für ehrenamtlich   Krankenversicherung übernom-
          engagierte Einzelhelfer:innen        men.

                                               Beiträge an die Arbeitslosen-
                                               und Unfallversicherung, so dass
           Pflegehilfsmittel
                                               nach der Pflege Arbeitslosengeld
           Zur „Linderung der Beschwerden“
                                               sowie Arbeitsförderung bean-
           oder zur „Erleichterung der Pflege“
                                               tragt werden kann, wenn vor der
           verleihen die zuständigen Pflege-
                                               Pflege eine Versicherungspflicht
           und Krankenkassen nach ärztlicher
                                               bestand oder Leistungen bezo-
           Verordnung oder auf Empfehlung
                                               gen wurden.
           des medizinischen Dienstes Pflege-

           hilfsmittel wie z.B. Rollstuhl, Toilet-
           tenstuhl oder Badelifter. Die Eigen-  Freistellungen für berufstätige
           beteiligung beträgt maximal 25    pflegende Angehörige
           Euro. Mit der Auslieferung wird
           meist ein Sanitätshaus beauftragt.   Kurzzeitige Arbeitsverhinderung im
           Sind Reparaturen notwendig oder   akuten Notfall: Berufstätige kön-
           benötigt man Ersatz, wendet man   nen sich kurzfristig bis zu zehn
  100      sich an die zuständige Kasse.     Tage jährlich bei einer akut auftre-
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