Page 100 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN


           chentagen aktiviert, betreut und ge-  Pflegekurse: Auf Wunsch wird
           pflegt.                              die Schulung in der häuslichen
                                               Umgebung durchgeführt
           Der monatliche Entlastungsbetrag
                                               Zahlung von 50 Prozent des Pfle-
           in Höhe von 125 Euro kann für den
                                               gegeldes bei Kurzzeit- und Ver-
           nicht pflegebedingten Aufwand
                                               hinderungspflege
           bei Tages- oder Kurzzeitpflege oder
           für Angebote zur Unterstützung im   Rentenbeiträge für Pflegeperso-
           Alltag verwendet werden. Eine Pfle-  nen, wenn wenigstens zehn
           geberatung ist für eine effektive   Stunden pro Woche Pflegeauf-
  8        Nutzung der Pflegeversicherung       wand besteht. Die Pflegeperson
           sinnvoll.                           darf höchstens 30 Stunden pro
                                               Woche erwerbstätig sein. Nur
                                               möglich bei Pflegegrad 2-5. Auf
                                               Antrag werden auch Beiträge zur
                                               Krankenversicherung übernom-
                                               men.
           Pflegehilfsmittel
                                               Beiträge an die Arbeitslosen-
           Zur „Linderung der Beschwerden“
                                               und Unfallversicherung, so dass
           oder zur „Erleichterung der Pflege“
                                               nach der Pflege Arbeitslosengeld
           verleihen die zuständigen Pflege-
                                               sowie Arbeitsförderung bean-
           und Krankenkassen nach ärztlicher
                                               tragt werden kann, wenn vor der
           Verordnung oder auf Empfehlung
                                               Pflege eine Versicherungspflicht
           des medizinischen Dienstes Pflege-
                                               bestand oder Leistungen bezo-
           hilfsmittel wie z.B. Rollstuhl, Toilet-
                                               gen wurden.
           tenstuhl oder Badelifter. Die Eigen-
           beteiligung beträgt maximal 25
           Euro. Mit der Auslieferung wird
           meist ein Sanitätshaus beauftragt.   Freistellungen für berufstätige
           Sind Reparaturen notwendig oder   pflegende Angehörige
           benötigt man Ersatz, wendet man
           sich an die zuständige Kasse.     Kurzzeitige Arbeitsverhinderung im
                                             akuten Notfall: Berufstätige kön-
           Leistungen für Pflegepersonen      nen sich kurzfristig bis zu zehn
             qualifizierte Pflegeberatung, auf   Tage jährlich bei einer akut auftre-
             Wunsch in der Häuslichkeit des   tenden Pflegesituation von nahen
             Betroffenen                     Angehörigen für die Organisation
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