Page 100 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
chentagen aktiviert, betreut und ge- Pflegekurse: Auf Wunsch wird
pflegt. die Schulung in der häuslichen
Umgebung durchgeführt
Der monatliche Entlastungsbetrag
Zahlung von 50 Prozent des Pfle-
in Höhe von 125 Euro kann für den
gegeldes bei Kurzzeit- und Ver-
nicht pflegebedingten Aufwand
hinderungspflege
bei Tages- oder Kurzzeitpflege oder
für Angebote zur Unterstützung im Rentenbeiträge für Pflegeperso-
Alltag verwendet werden. Eine Pfle- nen, wenn wenigstens zehn
geberatung ist für eine effektive Stunden pro Woche Pflegeauf-
8 Nutzung der Pflegeversicherung wand besteht. Die Pflegeperson
sinnvoll. darf höchstens 30 Stunden pro
Woche erwerbstätig sein. Nur
möglich bei Pflegegrad 2-5. Auf
Antrag werden auch Beiträge zur
Krankenversicherung übernom-
men.
Pflegehilfsmittel
Beiträge an die Arbeitslosen-
Zur „Linderung der Beschwerden“
und Unfallversicherung, so dass
oder zur „Erleichterung der Pflege“
nach der Pflege Arbeitslosengeld
verleihen die zuständigen Pflege-
sowie Arbeitsförderung bean-
und Krankenkassen nach ärztlicher
tragt werden kann, wenn vor der
Verordnung oder auf Empfehlung
Pflege eine Versicherungspflicht
des medizinischen Dienstes Pflege-
bestand oder Leistungen bezo-
hilfsmittel wie z.B. Rollstuhl, Toilet-
gen wurden.
tenstuhl oder Badelifter. Die Eigen-
beteiligung beträgt maximal 25
Euro. Mit der Auslieferung wird
meist ein Sanitätshaus beauftragt. Freistellungen für berufstätige
Sind Reparaturen notwendig oder pflegende Angehörige
benötigt man Ersatz, wendet man
sich an die zuständige Kasse. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung im
akuten Notfall: Berufstätige kön-
Leistungen für Pflegepersonen nen sich kurzfristig bis zu zehn
qualifizierte Pflegeberatung, auf Tage jährlich bei einer akut auftre-
Wunsch in der Häuslichkeit des tenden Pflegesituation von nahen
Betroffenen Angehörigen für die Organisation
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