Page 104 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
8.13 Unterhaltspflicht 8.14 Schuldnerberatung
erwachsener Kinder Die Schuldnerberatung versteht
für die Eltern sich als ganzheitliche persönliche
Hilfe. Sie kann keine finanzielle Un-
Eine Pflege im Heim ist meist so terstützung zur Tilgung der Schul-
teuer, dass Rente, Erspartes und den leisten. Zu den Leistungen ge-
Pflegeversicherung nicht ausrei- hören z.B. die existenzsichernde
chen. Beim Sozialamt kann ein An- Krisenintervention (Wohnungser-
trag auf Übernahme der Pflegekos- halt, Verhinderung einer Energie -
8 ten gestellt werden. Das Sozialamt sperre etc.), die Schaffung eines
leistet nachrangig, und es wird da- Überblickes über die bestehenden
her erst geprüft, ob Hilfsbedürftige finanziellen Verhältnisse, Erstellung
gegenüber Angehörigen Ansprüche eines Haushaltplanes, Schaffung
auf Unterhaltszahlungen haben. eines Gesamtüberblicks über die
Volljährige Kinder sind unterhalts- Schuldensituation, Schuldner-
pflichtig. Allerdings muss dazu seit schutz (Pfändungsschutz), Über-
2020 das jährliche Gesamt-Brutto- prüfung von Forderungen auf
Einkommen aus Lohn, Verpach- Rechtmäßigkeit und Entwicklung
tung, Zinsen etc. mehr als 100.000 von Sanierungsstrategien: Kontak-
Euro betragen. Unabhängig davon te/ Verhandlungen mit Gläubigern
müssen vertraglich eingegangene aufnehmen im Hinblick auf Raten-
Unterhaltsverpflichtungen wie z.B. zahlungen, Stundungen, Verglei-
bei der Haus-, Hof- oder Firmen- che, Tilgungspläne usw.
übergabe erfüllt werden. Dingliche
Rechte wie Wohnrecht oder Natu- Landratsamt Biberach
Schuldnerberatung
ralien werden in monatlich zu er-
07351/52-7266
bringende Geldbeträge umgerech-
schuldnerberatung@
net. Nicht unterhaltspflichtig sind
biberach.de
Geschwister untereinander, Enkel,
Großeltern und verschwägerte Per-
TIPP
sonen.
An die Schuldnerberatung können sich
überschuldete Personen wenden, die
Leistungen nach dem SGB II (Grundsi-
cherung für Arbeitssuchende) oder SGB
XII (Sozialhilfe) beziehen.
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