Page 102 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
8.10 Zu wenig Rente: ners wird berücksichtigt, soweit
Grundsicherung im Alter dieses den Eigenbedarf übersteigt.
Nicht angerechnet wird Geldver-
Grundsicherung im Alter und bei mögen in Höhe von 10.000 Euro
Erwerbsminderung sind Leistungen bei Allein stehenden und bei Paa-
der Sozialhilfe. Diese können von ren, für jede weitere unterhaltene
Personen beantragt werden, die Person zusätzlich 500 Euro. Außer-
die gesetzliche Altersgrenze er- dem ist ein angemessenes selbst-
reicht haben oder die aus medizini- genutztes Wohneigentum ge-
8 schen Gründen dauerhaft voll er- schützt. Unterhaltsansprüche ge-
werbsgemindert sind und deren genüber Kindern und Eltern werden
Einkommen und Vermögen für die nicht berücksichtigt, sofern deren
Deckung des Lebensunterhalts jährliches Gesamteinkommen un-
nicht ausreichen. ter einem Betrag von 100.000 Euro
liegt.
Leistungen der Grundsicherung:
Der Regelsatz in Höhe von 502 TIPP
Euro für Alleinstehende und 451 Anträge erhalten Sie direkt beim Kreis-
sozialamt, bei den Stadtverwaltungen
Euro pro Person bei zwei er-
und Bürgermeisterämtern. Online An-
wachsenen Leistungsberechtig-
tragstellung über Service-BW:
ten, die einen gemeinsamen
Haushalt führen (Stand 2023) www.service-bw.de
Angemessene Kosten für Unter-
kunft und Heizung
Landratsamt Biberach
Evtl. Mehrbedarfe (z.B. bei Perso- Kreissozialamt
nen mit Merkzeichen G oder aG 07351/52-6257 oder -6342
im Schwerbehindertenausweis) www.biberach.de
Kranken- und Pflegeversiche-
rungsbeiträge im Einzelfall Landratsamt Biberach –
Beratungsstelle
angemessene Beiträge zu einer Grundsicherung im Alter
Haftpflicht- und/oder Hausrat- Stefanie Hofbaur-Schmid
versicherung 07351/52-7590
Einkommen und Vermögen des beratungsstelle.kreissozialamt
@biberach.de
Ehegatten oder des Lebenspart-
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