Page 102 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN




           8.10 Zu wenig Rente:              ners wird berücksichtigt, soweit
           Grundsicherung im Alter           dieses den Eigenbedarf übersteigt.
                                             Nicht angerechnet wird Geldver-
           Grundsicherung im Alter und bei   mögen in Höhe von 10.000 Euro
           Erwerbsminderung sind Leistungen   bei Allein stehenden und bei Paa-
           der Sozialhilfe. Diese können von   ren, für jede weitere unterhaltene
           Personen beantragt werden, die    Person zusätzlich 500 Euro. Außer-
           die gesetzliche Altersgrenze er-  dem ist ein angemessenes selbst-
           reicht haben oder die aus medizini-  genutztes Wohneigentum ge-
  8        schen Gründen dauerhaft voll er-  schützt.  Unterhaltsansprüche ge-
           werbsgemindert sind und deren     genüber Kindern und Eltern werden
           Einkommen und Vermögen für die    nicht berücksichtigt, sofern deren
           Deckung des Lebensunterhalts      jährliches Gesamteinkommen un-
           nicht ausreichen.                 ter einem Betrag von 100.000 Euro
                                             liegt.
           Leistungen der Grundsicherung:

             Der Regelsatz in Höhe von 502    TIPP
             Euro für Alleinstehende und 451   Anträge erhalten Sie direkt beim Kreis-
                                              sozialamt, bei den Stadtverwaltungen
             Euro pro Person bei zwei er-
                                              und Bürgermeisterämtern. Online An-
             wachsenen Leistungsberechtig-
                                              tragstellung über Service-BW:
             ten, die einen gemeinsamen
             Haushalt führen (Stand 2023)       www.service-bw.de
             Angemessene Kosten für Unter-
             kunft und Heizung
                                              Landratsamt Biberach
             Evtl. Mehrbedarfe (z.B. bei Perso-  Kreissozialamt
             nen mit Merkzeichen G oder aG      07351/52-6257 oder -6342
             im Schwerbehindertenausweis)       www.biberach.de
             Kranken- und Pflegeversiche-
             rungsbeiträge im Einzelfall      Landratsamt Biberach  –
                                              Beratungsstelle
             angemessene Beiträge zu einer    Grundsicherung im Alter
             Haftpflicht- und/oder Hausrat-      Stefanie Hofbaur-Schmid
             versicherung                       07351/52-7590
           Einkommen und Vermögen des           beratungsstelle.kreissozialamt
                                                @biberach.de
           Ehegatten oder des Lebenspart-
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