Page 103 - Älter werden im Landkreis Biberach
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SOZIALRECHTLICHE LEISTUNGEN
Wenn Sie in der gesetzlichen Pfle-
8.11 Hilfe zur Pflege
geversicherung versichert sind,
wenden Sie sich zunächst an die-
Die Hilfe zur Pflege ist eine Leis-
se, um zu klären, welche Leistun-
tung der Sozialhilfe und eine Ergän-
gen in welcher Höhe Ihnen zuste-
zung zur gesetzlichen Pflegeversi-
hen.
cherung. Sofern die Voraussetzun-
Den Antrag auf Hilfe zur Pflege
gen erfüllt sind, werden Kosten
müssen Sie schriftlich stellen. Hilfe
übernommen, die durch die gesetz-
zur Pflege erhalten Sie nicht rück-
liche Pflegeversicherung nicht ge-
wirkend, sondern erst ab dem Tag
deckt sind bzw. der Pflegebedarf
der Antragstellung.
von nicht in der gesetzlichen Pfle-
geversicherung Versicherten ge-
TIPP
deckt.
Anträge erhalten Sie bei den Stadt- /
Gemeindeverwaltungen und beim
Die Höhe der Hilfe zur Pflege rich- Kreissozialamt.
tet sich danach, wie hoch der von
der Pflegeversicherung übernom- Landratsamt Biberach
mene Anteil ist und danach, ob das Kreissozialamt
eigene Einkommen und Vermögen Rollinstraße 18
(Vermögensfreibetrag: 10.000 88400 Biberach
Euro bei Alleinstehenden, bei ei- 07351/52-6257 oder -6342
nem Paar 20.000 Euro, 500 Euro www.biberach.de
für jede weitere unterhaltene Per- 8
son) ausreicht oder das Einkom-
men und Vermögen der unterhalts-
pflichtigen Verwandten zur De-
ckung der Kosten herangezogen 8.12 Frühere Schenkun-
werden kann. gen bei Sozialhilfe
Hilfe zur Pflege umfasst die häus- Auf Schenkungen (Geldbeträge,
liche Pflege, Pflegehilfsmittel, Teil- Hausüberschreibungen oder Sach-
stationäre Pflege (Tages- und werte) greift das Sozialamt bis zu
Nachtpflege), Kurzzeitpflege, Sta- zehn Jahre zurück, wobei auf die
tionäre Pflege (z.B. in Pflegehei- Möglichkeiten des Beschenkten
men). Rücksicht genommen wird.
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