Page 60 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren im Kreis Düren 2024
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6   FINANZEN

                                                                               6.1

                                                                               Leistungen der
             Finanzen                                                          Sozialhilfe



                                                                               Neben den Leistungen zur Deckung des
                                                                               Lebensunterhaltes (Sozialhilfe oder
                                                                               Grundsicherung im Alter bzw. bei dauer-
                                                                               hafter voller Erwerbsminderung) kann
                                                                               auch Hilfe zur ambulanten, teil- und voll-
                                                                               ständigen Pflege in Betracht kommen.
             6                                                                 vermögensabhängige Leistung. Auf den
                                                                               Die Sozialhilfe ist eine einkommens- und

                                                                               Einzelfall bezogene Beratung erteilen die
                                                                               Sozialämter der kreisangehörigen Städte
                                                                               und Gemeinden sowie das Sozialamt des


                                                                                 Kreises Düren.
                                                                               6.2

                                                                               Grundsicherung im

                                                                               Alter und bei Erwerbs-

                                                                               minderung

                                                                               Wer aufgrund dauerhafter voller Erwerbs-
                                                                               minderung oder im Alter seinen Lebens-
                                                                               unterhalt nicht mehr aus seinem eigenen
                                                                               Einkommen und Vermögen sicherstellen
                                                                               kann, hat möglicherweise einen Anspruch
                                                                               auf Grundsicherung im Alter und bei Er-
                                                                               werbsminderung. Zuständig für entspre-
                                                                               chende Anträge sind die Sozialämter der
                                                                               Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, in de-
                                                                               nen man seinen gewöhnlichen Aufenthalt
                                                                               hat; dies ist in aller Regel der Wohnort.
                                                                               Diese Ämter beraten, ob eine Leistung in-
                                                                               frage kommt.



                                                                                  Hinweis

                                                                                  Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt
                                                                                  Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.




                                                                               6.3

                                                                               Wohngeld

                                                                               Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Siche-
                                                                               rung angemessenen und familiengerechten
                                                                               Wohnens zu den Aufwendungen für den
                                                                               Wohnraum geleistet (§§7, 26 Sozialgesetz-
                                                                               buch I, § 1 Wohngeldgesetz).


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