Page 60 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren im Kreis Düren 2024
P. 60
6 FINANZEN
6.1
Leistungen der
Finanzen Sozialhilfe
Neben den Leistungen zur Deckung des
Lebensunterhaltes (Sozialhilfe oder
Grundsicherung im Alter bzw. bei dauer-
hafter voller Erwerbsminderung) kann
auch Hilfe zur ambulanten, teil- und voll-
ständigen Pflege in Betracht kommen.
6 vermögensabhängige Leistung. Auf den
Die Sozialhilfe ist eine einkommens- und
Einzelfall bezogene Beratung erteilen die
Sozialämter der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden sowie das Sozialamt des
Kreises Düren.
6.2
Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbs-
minderung
Wer aufgrund dauerhafter voller Erwerbs-
minderung oder im Alter seinen Lebens-
unterhalt nicht mehr aus seinem eigenen
Einkommen und Vermögen sicherstellen
kann, hat möglicherweise einen Anspruch
auf Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung. Zuständig für entspre-
chende Anträge sind die Sozialämter der
Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, in de-
nen man seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat; dies ist in aller Regel der Wohnort.
Diese Ämter beraten, ob eine Leistung in-
frage kommt.
Hinweis
Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt
Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
6.3
Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Siche-
rung angemessenen und familiengerechten
Wohnens zu den Aufwendungen für den
Wohnraum geleistet (§§7, 26 Sozialgesetz-
buch I, § 1 Wohngeldgesetz).
60 WEGWEISER FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN