Page 56 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren im Kreis Düren 2024
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5   VOLLMACHT, GESETZLICHE BETREUUNG UND STERBEFALL





             Vollmacht, gesetz-


             liche Betreuung



             und Sterbefall



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          5.1                               Anträge für eine Betreuer*innenbestel-  Seit dem 01.01.2023 gilt unter Ehegatten

          Regelungen des                    lung sind bei dem für den Wohnort zu-  ein zeitlich begrenztes Ehegattennotver-
                                            ständigen Amtsgericht zu stellen. Vordru-
                                                                               tretungsrecht für Gesundheitsangelegen-
          Betreuungsrechts                  cke sind erhältlich bei den Gerichten und   heiten.
                                            bei den Betreuungsbehörden der Stadt
                                            und des Kreises Düren.
          Die Betreuung ist eine vom Gericht ange-                                Tipp
          ordnete gesetzliche Vertretung. Eine Be-  Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
          treuung ist immer dann einzurichten,   bereits frühzeitig seine Angelegenheiten   Weitere Informationen erhalten Sie
          wenn jemand aufgrund einer Krankheit   zu regeln. Mit einer Vorsorgevollmacht,   bei den Mitarbeitenden der Betreu-
          oder Behinderung seine Angelegenheiten   Betreuungsverfügung und Patientenver-  ungsbehörden des Kreises Düren und
          ganz oder teilweise nicht besorgen kann.   fügung haben Erwachsene die Möglich-  der Stadt Düren (siehe Kapitel 5.2).
          Im Allgemeinen werden Familienangehöri-  keit,                          Sie sind ansprechbar für Ihre betreu-
          ge oder andere Vertrauenspersonen als   vorausschauend Einfluss darauf zu neh-  ungsrechtlichen Angelegenheiten.

          Betreuer*in bestellt. Je nach Lage des Fal-  men, wer und in welchem Umfang eine   Entsprechende Vordrucke sind bei den
          les können Betreuungen auch von ehren-  Vertrauensperson für den Fall einer evtl.   Amtsgerichten und Betreuungsbehör-
          amtlichen Betreuer*innen oder von Be-  später eintretenden Betreuungsbedürftig-  den erhältlich.
          rufsbetreuer*innen geführt werden.   keit ihre Interessen vertritt.




          56     WEGWEISER FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
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