Page 65 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren im Kreis Düren 2024
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die bisher unter die sogenannte „Pfle- Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld an-
gestufe 0“ gefallen sind, Anspruch auf teilig für die Tage, an denen sie sich in
Leistungen zur vollstationären Pflege. Ver- häuslicher Pflege befinden.
sicherte mit Pflegegrad 1 erhalten einen
Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.
Übergangspflege für Menschen
Darüber hinaus wurde ein einrichtungs- ohne Pflegestufe bzw. Pflegegrad
einheitlicher Eigenanteil der Versicherten
in vollstationärer Pflege für die Pflegegra- Es gibt Fälle, in denen Menschen vorüber-
de 2 bis 5 festgeschrieben. gehend Pflege benötigen, ohne dass eine
Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegever-
sicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer
Entlastung des Eigenanteils in der Operation oder aufgrund einer akuten
vollstationären Pflege schwerwiegenden Erkrankung. Bisher hat-
ten Patient*innen hierbei keinen Anspruch
Pflegebedürftige in %
auf gesetzliche Leistungen. Diese Versor- 6
ab dem 1. Monat 15% gungslücke schließt das Krankenhausstruk-
turgesetz mit der sogenannten Übergangs-
mit mehr als 12 Monaten 30% pflege als neue Leistung der
Krankenkassen.
mit mehr als 24 Monaten 50% FINANZEN
Seit dem 1. Januar 2016 haben Versicherte
mit mehr als 36 Monaten 75% für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen
Anspruch auf Grundpflege und hauswirt-
schaftliche Versorgung im Rahmen der
häuslichen Krankenpflege sowie auf eine
Haushaltshilfe. Befinden sich Kinder im
Haushalt, die bei Beginn der Leistung jün-
Wohnumfeldverbessernde ger als zwölf Jahre oder behindert und auf
Maßnahmen Hilfe angewiesen sind, kann die Haushalts-
hilfe auf bis zu 26 Wochen verlängert wer-
Wenn Versicherte zuhause gepflegt und den. Reichen diese Leistungen nicht aus,
betreut werden, kann es hilfreich sein, das besteht ein Anspruch auf Aufnahme in eine
Wohnumfeld an ihre besonderen Belange Kurzzeit-Pflegeeinrichtung für bis zu acht
anzupassen. Hierfür leistet die Pflegever- Wochen je Kalenderjahr. Die Krankenkasse
sicherung unter bestimmten Vorausset- beteiligt sich an den Kosten für Pflege, Be-
zungen Zuschüsse. treuung und Behandlungspflege bis zu ei-
nem Betrag von jährlich 1.612 Euro.
Hinweis
Rat und Hilfe erhalten Sie bei der Sonstiges
Wohnberatungsstelle des Kreises Dü- Es gibt diverse Anbieter*innen von Fortbil-
ren (siehe Rubrik 2.4) dungen, Schulungen und Veranstaltungen
für pflegende Angehörige. Eine Auflistung
hierüber erhalten Sie bei der Pflegebera-
tungsstelle des Kreises Düren.
Pflege in vollstationären Einrich-
tungen der Hilfe für Menschen mit
Behinderungen Hinweis
Wenn Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 Rat und Hilfe erhalten Sie bei der
bis 5 sich in vollstationären Einrichtungen Pflegeberatungsstelle des Kreises
der Hilfe für Menschen mit Behinderungen Düren (siehe Rubrik 2.1)
aufhalten, beteiligt sich die Pflegever-
sicherung in Anlehnung an die in den Ein-
richtungen erbrachten Pflegeleistungen
pauschal in Höhe von zehn Prozent des
Heimentgelts, höchstens jedoch mit 266
Euro monatlich an den Heimkosten. Die
Pflegebedürftigen haben darüber hinaus
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