Page 89 - Älter werden im Landkreis Biberach
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RECHTSFRAGEN, VORSORGE, TODESFALL




          Eine Betreuungsverfügung ist für   7.2 Patientenverfügung
          das Betreuungsgericht hilfreich, in
          der der Betroffene die Person des   In einer Patientenverfügung kann
          Betreuers vorschlägt.             der Wille über die Art und Weise
                                            ärztlicher Behandlung erklärt wer-
                                            den, für den Fall, dass man nicht
         TIPP                               mehr selbst entscheiden kann. Die
         Auskünfte zur gesetzlichen Betreuung   Patientenverfügung muss schrift-
         erhalten Sie auch hier:
                                            lich abgefasst werden. Die Patien-
                                            tenverfügung ist für den Arzt ver-
          Landratsamt Biberach
          Betreuungsbehörde                 bindlich, wenn der Wille des Pa-
             07351/5267225                  tienten eindeutig und sicher festge-
             betreuungsbehoerde@            stellt ist. Es empfiehlt sich, ausrei-
             biberach.de                    chende Informationen einzuholen
             www.biberach.de                und sich mit Angehörigen und dem
                                            Hausarzt zu besprechen. Mitglieder
          Betreuungsverein                  des Arbeitskreises „Vorsorge tref-
          Landkreis Biberach                fen“ geben Auskunft in Sprech-
             07351/17869                    stunden in den Rathäusern im
             www.betreuungsverein-bc.de     Landkreis Biberach.                  7
                                            Weitere Unterstützung leisten Be-
          Amtsgericht Biberach              treuungsverein, Caritas, Diakonie,
             07351/59-0                     Gesundheitsamt und Notare.

          Amtsgericht Riedlingen               www.basisversorgung-
             07371/187-0                       biberach.de




         TIPP                               7.3 Notfallbogen
         Die Betreuungsbehörde kann für eine
         Gebühr von 10 Euro eine Urkunde öf-  Der Notfallbogen wurde in Zusam-
         fentlich beglaubigen. Zudem gibt es   menarbeit vieler Institutionen ent-
         hier kostenlose Vordrucke der Vorsor-
                                            wickelt und enthält wichtige Infor-
         gevollmacht.
                                            mationen von Menschen mit De-
                                            menz, geistiger oder seelischer
                                            Beeinträchtigung. Er gibt einen
                                                                                 89
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