Page 88 - Älter werden im Landkreis Biberach
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7 7.1 (Vorsorge-) Voll-
macht/Gesetzliche Be-
treuung
Rechtsfragen, Für den Fall, dass jemand aufgrund
einer Erkrankung oder Behinderung
Vorsorge, seine Angelegenheiten ganz oder
teilweise nicht mehr selbst besor-
Todesfall gen kann, ist es ratsam, dass der
Betroffene vorsorgend einem Be-
vollmächtigten (Ehegatte, Kinder
oder eine andere Person des Ver-
trauens) eine Vollmacht erteilt. Das
Handeln mit einer Vollmacht ist un-
bürokratisch, setzt jedoch großes
Vertrauen in den Bevollmächtigten
voraus. Die Einschaltung eines No-
tars ist gesetzlich nicht vorge-
schrieben. Eine Beglaubigung, oft
sogar die Beurkundung der Voll-
macht durch den Notar, empfiehlt
sich.
Gesetzliche Betreuung
Wenn jemand seine Angelegen -
heiten nicht mehr selbst regeln
kann und niemand bevollmächtigt
ist, wird durch das Betreuungsge-
richt (=Amtsgerichte Biberach,
Riedlingen) ein gesetzlicher Be-
treuer bestellt.
Im Gegensatz zum Bevollmächtig-
ten steht er unter Aufsicht des Be-
treuungsgerichts und muss Re-
chenschaft über finanzielle und an-
dere Entscheidungen ablegen.
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