Page 77 - Wegweiser für ältere Menschen im Landkreis Heidenheim 2023
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                                         Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung
                              Vorsorge / Gesundheitsvorsorge 7









              7.1 Vorsorgevollmacht              7.2 Betreuungsverfügung

              Solange Sie noch geschäftsfähig    Menschen, die krankheitsbedingt
              sind, haben Sie jederzeit die Mög-  ihre finanziellen, gesundheitlichen
              lichkeit selbst zu bestimmen, wer   oder anderen Angelegenheiten
              Ihre Angelegenheiten regeln soll,   nicht mehr selbst regeln können,
              falls Sie hierzu gesundheitlich    bekommen vom Betreuungsgericht
              nicht mehr in der Lage sein sollten.   eine(n) rechtliche(n) Vertreter(in)
              Durch eine Vorsorgevollmacht       bzw. Betreuer(in) bestellt.
              können Sie einen oder mehrere      Wurde keine Vorsorgevollmacht
              Personen, denen Sie vertrauen,     erstellt oder ist keine Vertrauens-
              mit Ihrer rechtlichen Vertretung   person vorhanden, empfiehlt sich
              beauftragen.                       die Betreuungsverfügung, die eine
              Empfehlenswert ist es, die Vorsor-  für das Betreuungsgericht bestimm-
              gevollmacht vor einem Notar/einer   te Willensäußerung einer Person
              Notarin zu erklären und beurkun-   für den Fall der Anordnung einer
              den zu lassen. Dort erhalten Sie   Betreuung ist. Können persönliche
              auch eine fachkundige Beratung.    Angelegenheiten  ganz oder teil-
              Die Höhe der anfallenden Gebüh-    weise nicht mehr selbst erledigt
              ren richtet sich nach Ihren Vermö-  werden, kann das Betreuungsge-
              gensverhältnissen.                 richt eine(n) Betreuer(in) bestellen,
              Gegen eine Gebühr von 10 Euro      der die verfügten Wünsche der zu
              können Sie auch bei der Betreu-    betreuenden Person berücksichtigt.
              ungsbehörde im Landratsamt in      Wesentliche Grundzüge des neuen
              Heidenheim die von Ihnen er-       Betreuungsrechts sind insbeson-
              stellte und unterschriebene Vor-   dere die Stärkung der persönlichen
              sorgevollmacht beglaubigen las-    Rechte; die Entmündigung wurde
              sen. Allerdings gibt es keine      abgeschafft.
              Garantie, dass diese Vorsorgevoll-
              macht überall anerkannt wird.





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