Page 69 - Wegweiser für ältere Menschen im Landkreis Heidenheim 2023
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Pflegeversicherung
Finanzielle Hilfen und Pflegezeit 6
6.1 Pflegeversicherung
Pflegebedürftig sind Menschen,
die gesundheitlich bedingte Be-
einträchtigungen der Selbststän- Überblick Pflegegrade:
digkeit aufweisen und deshalb
Hilfe von anderen brauchen und
Pflegegrad 1
die ihre körperlichen, kognitiven
oder psychischen Belastungen Geringe Beeinträchtigung der Selbst-
ständigkeit oder der Fähigkeiten
nicht selbstständig kompensieren
12,5 – 26,9 Punkte
können.
Der Medizinische Dienst (MD) be- Pflegegrad 2
wertet folgende Lebensbereiche
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbst-
(„Module”): 1. Mobilität, 2. Kogni-
ständigkeit oder der Fähigkeiten
tive / kommunikative Fähigkeiten,
27,0 – 47,4 Punkte
3. Verhaltensweisen und psy-
chische Problemlagen, 4. Selbst- Pflegegrad 3
versorgung, 5. Bewältigung und
Schwere Beeinträchtigung der Selbst-
Umgang mit krankheitsspezifi-
ständigkeit oder der Fähigkeiten
schen und therapiebedingten An-
47,5 – 69,9 Punkte
forderungen, 6. Gestaltung des All-
tagslebens und sozialer Kontakte. Pflegegrad 4
Anträge sind an die zuständige
Pflegekasse (Krankenkasse) zu Schwerste Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
richten. Die Leistungen können ent-
70,0 – 89,9 Punkte
weder als Pflegesachleistung, als
Pflegegeld oder als kombinierte
Pflegegrad 5
Leistung aus Pflegegeld und Pfle-
gesachleistung in Anspruch genom- Schwerste Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit oder der Fähigkei-
men werden.
ten mit besonderen Anforderungen an
die pflegerische Versorgung
90,0 – 100 Punkte
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