Page 32 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren Kreis Gotha 2024
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8 | SONS TIGE HILFEN
8.5 Schwerbehinder- 8.6 Vorsorge/
tenausweis Bestattung
Menschen mit Behinderung sind in Beruf Wer alle Angelegenheiten rund um die ei-
und Gesellschaft häufig benachteiligt. Da- gene Bestattung bereits zu Lebzeiten
her gibt es verschiedene Ausgleiche, die selbst regeln möchte, hat die Möglichkeit,
behinderte Menschen in Anspruch nehmen mit einem Bestatter seines Vertrauens ei-
können. nen Vorsorgevertrag abzuschließen. In
Auf Ihren Antrag stellt die für Ihren Wohnort einem solchen Vertrag können zum Bei-
zuständige Behörde das Vorliegen einer spiel die Bestattungsart und andere per-
Behinderung und den Grad der Behin- sönliche Wünsche zur Bestattung fest-
derung (GdB) sowie weitere gesundheitli- gelegt werden. Diese Verträge haben
che Merkmale (Merkzeichen für die Inan- immer Vorrang gegenüber den Pflichten
spruchnahme von Nachteilsausgleichen) und Rechten der nächsten Angehörigen.
fest. Eine Feststellung wird nur getroffen, Um Hinterbliebene zu entlasten, kann
wenn ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. eine Sterbegeldversicherung nützlich
Beträgt der GdB 50 oder mehr, stellt die sein. Diese Versicherung kann alle Kosten
zuständige Behörde auf Antrag einen einer Bestattung decken. Erhältlich ist sie
Schwerbehindertenausweis aus. Dieser bei vielen Versicherungsgesellschaften
Ausweis dient dem Nachweis der Voraus- und den örtlichen Bestattungsunterneh-
setzungen für die Inanspruchnahme von men.
Rechten und eventuellen Nachteilsausglei-
chen (Steuerermäßigung, unentgeltliche/ Bestattungskostenübernahme
ermäßigte Beförderung im öffentlichen Per- Wer als Bestattungspflichtiger die Bestat-
sonenverkehr, Parkerleichterung). tungskosten nicht selbst tragen und die
Kosten aus dem Nachlass des Verstorbe-
nen nicht decken kann, hat die Möglichkeit,
Landratsamt Gotha – Sozialamt
Schöne Aussicht 5 – Haus C einen Antrag auf Übernahme der Bestat-
99867 Gotha tungskosten zu stellen. Die Übernahme der
0 36 21/214-801 Bestattungskosten stellt eine Sozialhilfe-
sozial@kreis-gth.de leistung dar. Die erforderlichen Kosten einer
Bestattung werden übernommen, soweit
den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet
werden kann, die Kosten zu tragen. Der
Einsatz von Sterbegeldversicherungen und
Vorsorgeverträgen ist dabei vorrangig. Wei-
tere Informationen erhalten Sie im Sozial-
amt.
Landratsamt Gotha – Sozialamt
Mauerstraße 20 · 99867 Gotha
0 36 21/214-801
TIPP! sozial@kreis-gth.de
Arbeitslosengeld-II-Empfänger er-
halten Anträge und weitere Auskünfte
im Jobcenter Gotha und Empfänger
von Sozialhilfe sowie Schwerbehin-
derte im Sozialamt des Landkreises
Gotha.
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