Page 32 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren Kreis Gotha 2024
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8  |   SONS TIGE  HILFEN






                                8.5 Schwerbehinder-                       8.6 Vorsorge/

                                tenausweis                                Bestattung


                                Menschen mit Behinderung sind in Beruf    Wer alle Angelegenheiten rund um die ei-
                                und Gesellschaft häufig benachteiligt. Da-  gene Bestattung bereits zu Lebzeiten
                                her gibt es verschiedene Ausgleiche, die   selbst regeln möchte, hat die Möglichkeit,
                                behinderte Menschen in Anspruch nehmen    mit einem Bestatter seines Vertrauens ei-
                                können.                                   nen Vorsorgevertrag abzuschließen. In
                                Auf Ihren Antrag stellt die für Ihren Wohnort   einem solchen Vertrag können zum Bei-
                                zuständige Behörde das Vorliegen einer    spiel die Bestattungsart und andere per-
                                Behinderung und den Grad der Behin-       sönliche Wünsche zur Bestattung fest-
                                derung (GdB) sowie weitere gesundheitli-  gelegt werden. Diese Verträge haben
                                che Merkmale (Merkzeichen für die Inan-   immer Vorrang gegenüber den Pflichten
                                spruchnahme von Nachteilsausgleichen)     und Rechten der nächsten Angehörigen.
                                fest. Eine Feststellung wird nur getroffen,   Um Hinterbliebene zu entlasten, kann
                                wenn ein GdB von wenigstens 20 vorliegt.   eine Sterbegeldversicherung nützlich
                                Beträgt der GdB 50 oder mehr, stellt die   sein. Diese Versicherung kann alle Kosten
                                zuständige Behörde auf Antrag einen       einer Bestattung decken. Erhältlich ist sie
                                Schwerbehindertenausweis aus. Dieser      bei vielen Versicherungsgesellschaften
                                Ausweis dient dem Nachweis der Voraus-    und den örtlichen Bestattungsunterneh-
                                setzungen für die Inanspruchnahme von     men.
                                Rechten und eventuellen Nachteilsausglei-
                                chen  (Steuerermäßigung, unentgeltliche/   Bestattungskostenübernahme
                                ermäßigte Beförderung im öffentlichen Per-  Wer als Bestattungspflichtiger die Bestat-
                                sonenverkehr, Parkerleichterung).         tungskosten nicht selbst tragen und die
                                                                          Kosten aus dem Nachlass des Verstorbe-
                                                                          nen nicht decken kann, hat die Möglichkeit,
                                Landratsamt Gotha – Sozialamt
                                Schöne Aussicht 5 – Haus C                einen Antrag auf Übernahme der Bestat-
                                99867 Gotha                               tungskosten zu stellen. Die Übernahme der
                                   0 36 21/214-801                        Bestattungskosten stellt eine Sozialhilfe-
                                   sozial@kreis-gth.de                    leistung dar. Die erforderlichen Kosten einer
                                                                          Bestattung werden übernommen, soweit
                                                                          den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet
                                                                          werden kann, die Kosten zu tragen. Der
                                                                          Einsatz von Sterbegeldversicherungen und
                                                                          Vorsorgeverträgen ist dabei vorrangig. Wei-
                                                                          tere Informationen erhalten Sie im Sozial-
                                                                          amt.
                                                                          Landratsamt Gotha – Sozialamt
                                                                          Mauerstraße 20 · 99867 Gotha
                                                                              0 36 21/214-801
                                 TIPP!                                        sozial@kreis-gth.de

                                    Arbeitslosengeld-II-Empfänger er-
                                 halten Anträge und weitere Auskünfte
                                 im Jobcenter Gotha und Empfänger
                                 von Sozialhilfe sowie Schwerbehin-
                                 derte im Sozialamt des Landkreises
                                 Gotha.

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