Page 10 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren Kreis Gotha 2024
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3  |   HILFE  ZUR  PFLEGE  UND  PFLEGEVERSICHERUNG





             3. Hilfe zur Pflege



             und Pflegeversicherung




































                                3.1 Leistungen der                           psychische Problemlagen
                                                                             Selbstversorgung
                                gesetzlichen                                 Bewältigung von und selbständiger

                                Pflegeversicherung                            Umgang mit krankheits-/therapiebe-
                                                                             dingten Anforderungen, Belastungen
                                                                             Gestaltung des Alltagslebens
                                Pflegebedürftige Menschen können Leis-       und sozialer Kontakte
                                tungen der Pflegeversicherung im ambu-    Die dazu notwendige Begutachtung erfolgt
                                lanten, teilstationären und stationären Be-  in der häuslichen Umgebung der Pflege-
                                reich erhalten (nach SGB XI).             bedürftigen oder im Krankenhaus. Die Leis-
                                                                          tungen der gesetzlichen Pflegeleistungen
                                Voraussetzung dazu ist die Einstufung in   können als Pflegesachleistung, als Pflege-
                                einen der 5 Pflegegrade 1 bis 5. Pflegebe-  geld oder als kombinierte Leistung aus bei-
                                dürftig sind gem. § 14 SGB XI Personen,   dem in Anspruch genommen werden.
                                die gesundheitlich bedingte Beeinträchti-
                                gungen der Selbständigkeit oder der Fä-   Voraussetzungen:
                                higkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe    bestehende Versicherung in der ge-
                                durch andere bedürfen. Nach Antragstel-      setzlichen Pflegeversicherung
                                lung auf Feststellung eines Pflegegrades     Vorversicherungszeit (mind. 2 Jahre
                                bei der zuständigen Pflegekasse erfolgt      innerhalb der letzten 10 Jahre)
                                die Prüfung durch den Medizinischen          Pflegebedürftigkeit
                                Dienst der Krankenkassen (MdK).
                                                                          Eine Höherstufung des Pflegegrades ist im-
                                Folgende Bereiche werden begutachtet:     mer dann möglich, wenn sich der Pflegeauf-
                                  Mobilität                               wand erhöht. Dazu erfolgt eine erneute An-
                                  kognitive, kommunikative Fähigkeiten    tragstellung bei der zuständigen Pflegekasse
                                  Verhaltensweisen und                    mit anschließender Begutachtung.
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