Page 10 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren Kreis Gotha 2024
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3 | HILFE ZUR PFLEGE UND PFLEGEVERSICHERUNG
3. Hilfe zur Pflege
und Pflegeversicherung
3.1 Leistungen der psychische Problemlagen
Selbstversorgung
gesetzlichen Bewältigung von und selbständiger
Pflegeversicherung Umgang mit krankheits-/therapiebe-
dingten Anforderungen, Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens
Pflegebedürftige Menschen können Leis- und sozialer Kontakte
tungen der Pflegeversicherung im ambu- Die dazu notwendige Begutachtung erfolgt
lanten, teilstationären und stationären Be- in der häuslichen Umgebung der Pflege-
reich erhalten (nach SGB XI). bedürftigen oder im Krankenhaus. Die Leis-
tungen der gesetzlichen Pflegeleistungen
Voraussetzung dazu ist die Einstufung in können als Pflegesachleistung, als Pflege-
einen der 5 Pflegegrade 1 bis 5. Pflegebe- geld oder als kombinierte Leistung aus bei-
dürftig sind gem. § 14 SGB XI Personen, dem in Anspruch genommen werden.
die gesundheitlich bedingte Beeinträchti-
gungen der Selbständigkeit oder der Fä- Voraussetzungen:
higkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe bestehende Versicherung in der ge-
durch andere bedürfen. Nach Antragstel- setzlichen Pflegeversicherung
lung auf Feststellung eines Pflegegrades Vorversicherungszeit (mind. 2 Jahre
bei der zuständigen Pflegekasse erfolgt innerhalb der letzten 10 Jahre)
die Prüfung durch den Medizinischen Pflegebedürftigkeit
Dienst der Krankenkassen (MdK).
Eine Höherstufung des Pflegegrades ist im-
Folgende Bereiche werden begutachtet: mer dann möglich, wenn sich der Pflegeauf-
Mobilität wand erhöht. Dazu erfolgt eine erneute An-
kognitive, kommunikative Fähigkeiten tragstellung bei der zuständigen Pflegekasse
Verhaltensweisen und mit anschließender Begutachtung.
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