UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG

Sie suchen Hilfe für Zuhause, z.B. einen ambulanten Pflegedienst oder möchten sich über ergänzende Dienste z.B. Hausnotruf informieren? Dann lesen Sie hier weiter.

Hausnotruf

Das sogenannte Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall einen Alarm auszulösen. Sie erhalten einen Notrufsender, der entweder wie eine Armbanduhr getragen wird oder aber an einer Schnur um den Hals. Sobald der Notruf abgesetzt wurde, geht dieser bei einer Notrufzentrale ein. Hierzu schließen Sie mit einem Anbieter für Notrufsysteme einen Vertrag ab. In aller Regel sind dies Hilfsorganisationen oder private Anbieter. Der Hausnotruf kann als Hilfsmittel für Pflegebedürftige anerkannt werden und insofern über die Pflegeversicherung oder gegebenenfalls das zuständige Sozialamt abgerechnet werden.

Auch Pflegedienste und Sozialstationen bieten Hausnotrufdienste an bzw. vermitteln diesen Dienst.

Hauswirtschaftliche Dienste

Essen auf Rädern / Mittagstisch

Mahlzeitendienste geben Menschen, denen das Einkaufen und Kochen zu beschwerlich ist, die Möglichkeit, Essen zu beziehen. Zusätzlich zu den hier aufgeführten Menüdiensten besteht die Möglichkeit, bei ortansässigen Gasthäusern anzufragen, ob hier ein Lieferservice angeboten wird. Manche Lokale bieten eine preiswerte Mittagskarte an. Darüber hinaus bieten folgende Senioreneinrichtungen einen offenen Mittagstisch für Personen, die nicht in der Einrichtung wohnen, an. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.

Offener Mittagstisch

Essen auf Rädern

In folgenden Regionen gibt es die Möglichkeit, Essen auf Rädern zu bestellen:

Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen

 Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen bieten neben Leistungen der Pflege (Grundpflege, Behandlungspflege) und Betreuung auch verschiedene Dienstleistungen wie z.B. Hausnotruf , Essen auf Rädern oder Fahrdienste an. Dienste mit diesen Leistungen sind mit den o.g. Smybolen gekennzeichnet.

Zeichenerklärung:

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SequVita Fersch Ambulante Pflege Neunburg/Rötz/Bodenwöhr

Krankenhausstraße 3a
92431 Neunburg vorm Wald
09672 504300
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Vermittlung von „ehrenamtlichen Helfern für die Begleitung und Unterstützung im Alltag"

Die Abrechnung der Unterstützungsleistungen erfolgt über die Pflegekasse.

Betreuung und Pflege in häuslicher Gemeinschaft

Hierbei handelt es sich um Betreuungskräfte, die neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auch bei grundpflegerischen Maßnahmen unterstützen.

Eine aktuelle Liste der bekannten Anbieter für Betreuung und Pflege daheim („24 h-Betreuung“) sowie Vermittlungsagenturen aus Osteuropa erhalten Sie in in der Seniorenfachstelle

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Nachbarschaftshilfen

Hilfe und Unterstützung in Alltagsangelegenheiten erhalten Sie auch bei den bestehenden Nachbarschaftshilfen.

SAD-Pass

Sozial-Aktiv-Dabei: Mit dem SAD-Pass erhalten Menschen, die Sozialleistungen wie z.B. Grundsicherung beziehen, Vergünstigungen beim Öffentlichen Nahverkehr, bei Eintritten in Museen und Schwimmbäder sowie zu Veranstaltungen und Vorträgen.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises.

Krisendienst Oberpfalz

Hilfen bei psychischen Krisen, kostenlos erreichbar täglich von 0 bis 24 Uhr.

Telefon-Seelsorge

Wenn sie einen Gesprächspartner bei seelischen Belastungen, Problemen oder in einer Krise brauchen: die Telefon-Seelsorge erreichen Sie unter den genannten Rufnummern kostenfrei.

Telefon-Engel gegen Einsamkeit

Wohlfahrtsverbände

Die Wohlfahrtsverbände bieten Informationen, Hilfen und Unterstützung zu vielen Fragen des Lebens und Wohnen im Alter.

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Geriatrische Rehabilitation

Die geriatrische Reha dient der Erhaltung und Wiedergewinnung der Selbständigkeit und Lebensqualität. Als Ziele werden genannt:

  • baldmöglichste Wiedereingliederung in das gewohnte soziale Umfeld
  • Vorbeugen oder zumindest Verringerung einer Dauerpflegebedürftigkeit
  • Eingehen auf die Besonderheiten des Patienten
  • Mobilisierung der individuellen Reserven

Krankenhäuser

Sozialhilfe nach SGB

 Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die jeder Bürgerin und jedem Bürger unter bestimmten Umständen zusteht. Oftmals scheuen sich gerade ältere Menschen davor, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, obwohl sie durch ihre Einkommens- oder Lebenssituation Hilfe benötigen. 

Wenn Sie aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Ihrem Einkommen und Vermögen,  den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selber bestreiten können, können Sie  im Rahmen einer der nachfolgend genannten Leistungen Unterstützung erhalten:
 
  • Ältere Personen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (ab 18 Jahren) durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Personen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben  und die befristet erwerbsunfähig sind, durch die Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe,
  • Erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die noch nicht im Rentenalter sind, Leistungen im Rahmen des Bürgergeldes durch durch das Jobcenter.
 
Die oben genannten Hilfen zum Lebensunterhalt umfassen dabei auch die tatsächlichen Kosten für die Wohnung (z. B. Miete) und die laufenden Heizkosten, sofern sie nicht unangemessen sind. Auch die Aufwendungen für die Inanspruchnahme des sog. „Essens auf Rädern“ können als Bedarf berücksichtigt werden.
 
Weitere Leistungen der Sozialhilfe sind z. B. die Hilfen zur Gesundheit  und die Hilfe zur Pflege. Für die stationären und ambulanten Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege ist der Bezirk Oberpfalz in Regensburg zuständig. Benötigt jemand neben der Hilfe zur Pflege Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfen zur Gesundheit, dann fällt dies auch in die Zuständigkeit des Bezirks Oberpfalz.
 
Reichen  Einkommen und Vermögen nicht aus, um für sich eine angemessene Wohnung zu unterhalten können sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnraum Wohngeld beantragen. Zu beachten ist allerdings, dass Empfänger von Sozialleistungen, bei denen bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind, kein Wohngeld erhalten können.

Auskunft und Beratung gibt es auch in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Die Tafeln

Die Schwandorfer Tafel unterstützt Bedürftige durch Abgabe von Lebensmittelpaketen. Die Ausgabestellen befinden sich in Schwandorf und Maxhütte-Haidhof. Weitere Informationen bietet der Caritas-Kreisverband Schwandorf.

Auch die Oberviechtacher Tafel versorgt Bedürftige gegen eine freiwillige Spende mit Lebensmitteln. Ausgabestellen befinden sich in Oberviechtach und Neunburg v. Wald. Weitere Informationen bietet die Oberviechtacher Tafel e.V.

Gebrauchtwarenhaus

Es gibt u.a. preisgünstige gebrauchte Klein- und Großmöbel, Flohmarktwaren sowie Bekleidung. Warenspenden werden gerne angenommen.

Kleiderladen / Kleiderkammer

Gerontopsychiatrische Koordinationsstelle Oberpfalz

Die Gerontopsychiatrische Koordinationsstelle vermittelt Hilfen bei seelischen Erkrankungen im Alter, wie z.B. Depressionen, Ängsten und Psychosen. Sie ist auch Ansprechpartner für Fachleute, Ehrenamtliche, Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen von Menschen mit Demenz.

Informationen erhalten Sie auch im Internet: www.sega-ev.de

Demenzhilfe

Fachkräfte, geschulte Helferinnen und Begleiter der Lebenshilfe Schwandorf e.V. und des Caritas-Kreisverbandes Schwandorf, bieten Hilfen für an Demenz und Alzheimer erkrankte Menschen und deren Familien.

Hilfsangebote: Beratung und Information, Gesprächskreis für die Angehörigen „Monatstreff“, nach Bedarf und Absprache stundenweise Betreuung im häuslichen Bereich und/oder in den Betreuungsgruppen für Demenzkranke „Stüberl“ mit Hol- und Bringdienst.

Verschiedene Erbringer von Beratungs- und Unterstützungsangeboten sind im Demenznetzwerk DeNiS aktiv.

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Alzheimer-Telefon

Hier werden Fragen rund um die Alzheimer-Krankheit beantwortet.

Gedächtnisambulanz

Palliativversorgung, Hospiz- und Trauerbegleitung

Palliativ-Hospiz-Netzwerk im Landkreis Schwandorf Im Landkreis Schwandorf arbeiten Vertreter der ambulanten und stationären Hospizdienste, der Hausärzte, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV/SAPPV), der Krankenhäuser, der stationären Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflegedienste, der Pflegeberatung, der kirchlichen Dienste sowie des Landratsamtes im Palliativ-Hospiz-Netzwerk zusammen.

Hospiz- und Trauerbegleitung Ausgebildete HelferInnen bieten ihre Unterstützung bei Hospiz- und Trauerbegleitung an.

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen – einschließlich ihrer Koordination – insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Die Betreuung von schwerstkranken Menschen erfolgt dabei im häuslichen oder familiären Bereich.

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Stationäres Hospiz

Voraussetzung für die Aufnahme in einem Hospiz ist eine Erkrankung, die nicht heilbar und weit fortgeschritten ist, die eine umfangreiche pflegerische Behandlung notwendig macht und die eine begrenzte Lebenserwartung aufweist.

Voraussichtlich im Jahr 2023 wird es auch im Landkreis Schwandorf ein stationäres Hospiz geben.

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