WOHNEN UND PFLEGE

Hier finden Sie Wohnangebote, sowie teil- und vollstationäre Einrichtungen (Pflegeheime) im Landkreis Schwandorf.

Betreutes Wohnen

Unter dem Angebot eines Betreuten Wohnens versteht man das Leben in einer eigenen altersgerechten Wohnung innerhalb einer Wohnanlage. Je nach Anbieter werden auch Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeinen Betreuung und sogenannte niedrigschwellige Unterstützungsleistungen angeboten.

Seniorengerechtes Wohnen

Tagespflege

Neben den hier aufgeführten Tagespflegeeinrichtungen werden in einigen Alten- und Pflegeeinrichtungen eingestreute Tagespflegeplätze angeboten.

Pflegeeinrichtungen

Wenn die pflegerische Versorgung zu Hause auch mit Unterstützung von ambulanten Diensten und teilstationären Angeboten wie z.B. die Tagespflege nicht mehr sichergestellt werden kann, ist der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung sinnvoll. 

Einige Einrichtungen bieten zusätzlich Tagespflege, beschützte Wohnruppen und ein integratives GerontoKonzept. Sie erkennen die Zusatzangebote an den folgenden Zeichen:

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben pflegebedürftige Menschen in einem gemeinsamen Haushalt unter Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen.

Sozialteam abWG Burglengenfeld

Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 11
93133 Burglengenfeld
09471 32622-40
ambulante betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz

Wohngemeinschaft Niedermurach

Pertolzhofener Straße 13 a
92545 Niedermurach
09671 3058400

Yasemin’s Wohngruppe Ambulante Intensivpflege

Goldsternstraße 6
92421 Schwandorf
0178 9757070

FQA – Heimaufsicht

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung & Aufsicht (FQA-Heimaufsicht) berät und überprüft regelmäßig die stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen und ist Anlaufstelle für Beschwerden.

Pflegeheimkosten

Die Kosten der Pflege, Unterbringung und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung sind aufgrund der Ausstattung und Angebote unterschiedlich, daher bitte direkt in den Pflegeheimen nachfragen. Wenn Sie die Kosten einer Pflegeheimunterbringung nicht mehr selber leisten können, kann der Bezirk Oberpfalz als Kostenträger eintreten. Bei Fragen steht ihnen die Beratungsstelle des Bezirks Oberpfalz zur Verfügung.

Bayerisches Landespflegegeld

Das Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) gewährt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 das Landespflegegeld. Antragsformulare erhalten Sie im Landratsamt Schwandorf oder online über die Homepage des LfP.

Pflegeheimfinder

Folgende kostenlose Pflegeportale helfen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes im gesamten Bundesgebiet. Auch über die Qualität der einzelnen Einrichtungen wird informiert.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner