Betreuungsverein des Landkreises Schwandorf e.V.
Haydnstraße 2
92421 Schwandorf
Frau Riederer
09431 5600097
Heute bereits an morgen denken. Lesen Sie hier welche Möglichkeiten es zur Vorsore gibt.
Menschen, die durch Krankheit, Behinderung, Unfall oder im hohen Lebensalter nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, können einen sogenannten Betreuer als gesetzlichen Vertreter zur Seite gestellt bekommen. Beratung und Unterstützung erhalten Sie in der Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf und beim Betreuungsverein.
Zur Vermeidung der Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht können Sie, solange Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind, in einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer für Sie im Bedarfsfall ihre gesundheitlichen und geschäftlichen Angelegenheiten regeln soll. Damit treffen Sie eine eigene sinnvolle Vorsorge für schwierige Lebenslagen. Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung erhalten Sie in der Betreuungsstelle oder beim Betreuungsverein.
Zuständige Richter im Betreuungsverfahren der Betreuungsgerichte im Landkreis Schwandorf:
Die Notfallmappe: Für die wichtigsten Telefonnummern, Adressen, Informationen (z.B. Ärzte, Medikamente, Krankenkasse, Versicherungen, etc.
Darüber hinaus ist empfohlen mit der sogenannten Notfalldose im Kühlschrank wichtige Informationen für die Rettungsdienste bereitzuhalten. Diese kann u.a. über Apotheken bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Seniorenfachstelle (Seite 6).
Die Notfallmappe finden Sie als Download beim Landratsamt. Außerdem ist sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung oder in der Fachstelle für Senioren erhältlich. Darüber hinaus ist empfohlen mit der sogenannten Notfalldose im Kühlschrank wichtige Informationen für die Rettungsdienste bereitzuhalten. Diese kann u.a. über Apotheken bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Seniorenfachstelle.